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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ein Bestandteil des Vertrages zwischen der Firma eventboote.de – Bartlomiej Franke – Gatower Str 22 – 13595 Berlin (Vermieter) und dem Kunden (Mieter


§1 Allgemeine Bestimmungen

  1. Die Vermietung des Bootes erfolgt ausschließlich an volljährige Personen (über 18 Jahre). Bei der Unterzeichnung des Chartervertrags ist die Vorlage eines gültigen Personalausweises erforderlich.

  2. Mit der Buchung kommt ein rechtsverbindlicher Mietvertrag zustande. Die Buchung ist auch ohne Unterschrift verbindlich, wenn sie online oder telefonisch bestätigt wurde.

  3. Der Mieter verpflichtet sich, den Anweisungen dieser AGB sowie den Hinweisen der Einweisung bei der Bootsübergabe
    Folge zu leisten und die Sicherheitsvorschriften einzuhalten.

  4. Der Mieter verpflichtet sich, das Boot und die enthaltenen Gegenstände verantwortungsbewusst und sorgfältig zu
    behandeln.

  5. Der Vermieter stellt ein mangelfreies und verkehrssicheres Boot bereit, das den Angaben auf der Webseite oder
    in Werbeanzeigen entspricht.

  6. Diese AGB sind Bestandteil des Chartervertrages und gelten mit der Buchung als akzeptiert.

§2 Mietdauer & Rückgabe

  1. Die Rückgabeuhrzeit wird im Chartervertrag festgehalten. Eine Verlängerung der Mietdauer bedarf der Zustimmung
    des Vermieters.

  2. Falls keine Verlängerung vereinbart wurde, werden folgende Gebühren für eine verspätete Rückgabe berechnet. Diese werden direkt von der Kaution einbehalten.

    • 50 € für die ersten 30 Minuten Verzögerung

    • 50 € für jede weitere angefangene halbe Stunde

  3. Das Boot muss besenrein zurückgegeben werden. Falls die Reinigung aufgrund außergewöhnlicher Verschmutzungen mehr als 40 Minuten in Anspruch nimmt, wird eine zusätzliche Gebühr von 50 € pro angefangenen 30 Minuten berechnet.

§3 Sicherheit & Umwelt

  1. Rettungswesten

    • Kinder unter 8 Jahren sowie Nichtschwimmer müssen vorab gemeldet werden, damit sie mit vorgeschriebenen
      Rettungswesten ausgestattet werden können.

    • Auf Wunsch stellt der Vermieter für alle anderen Passagiere passende Rettungswesten kostenlos zur Verfügung.

  2. Umweltschutz

    •  Das Befahren naturbelassener Uferbereiche ist nicht gestattet. Der Mieter haftet für Schäden durch Umweltverschmutzung, insbesondere durch unsachgemäße Entsorgung von Müll oder das Befahren geschützter Gebiete. Der Vermieter stellt geeignete Abfallbehälter zur Verfügung.

  3. Tiere an Bord

    • Die Mitnahme von Tieren bedarf der Zustimmung des Vermieters. Eine Pauschale von 15 € für Reinigungsaufwand wird berechnet.

§4 Kaution

Bei Übergabe des Bootes ist eine Kaution von 250 € in bar oder per PayPal zu hinterlegen.

  1. Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe vollständig erstattet. Voraussetzung:

    • Das Boot muss besenrein, unbeschädigt und pünktlich zurückgegeben werden.

    • Beschädigte oder verlorene Ausrüstungsgegenstände werden mit Ersatzkosten + Zeitaufwand für Wiederbeschaffung
      berechnet.

    • Falls ein Schaden nicht sofort festgestellt werden kann, wird die Kaution bis zur vollständigen Schadensprüfung einbehalten. Der Mieter wird über das Ergebnis informiert.

§5 Haftung des Vermieters

  1. Technische Sicherheit

    • Der Vermieter verpflichtet sich, das Boot in einem verkehrssicheren Zustand zu übergeben.

  2. Haftungsausschluss

    • Die Nutzung des Bootes erfolgt auf eigenes Risiko des Mieters.

    • Der Vermieter haftet nicht für Schäden durch Fahrlässigkeit oder unsachgemäßen Gebrauch durch den Mieter.

  3. Unvorhersehbare Ereignisse

    • Bei höherer Gewalt (extreme Wetterbedingungen, behördliche Sperrungen) kann eine individuelle Regelung getroffen
      werden. Der Vermieter haftet nicht für Verzögerungen durch höhere Gewalt oder technische Probleme, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen.

    • Falls der Vermieter aus betrieblichen Gründen stornieren muss, wird die volle Anzahlung innerhalb von 7 Werktagen erstattet.

    • Der Vermieter stellt sicher, dass alle Boote über ein gültiges Bootszeugnis gemäß § 5 BinSch-SportbootVermV verfügen.

§6 Haftung des Mieters

  1. Der Mieter verpflichtet sich, alle gesetzlichen Vorschriften zur Bootsführung, Sicherheit und Umweltschutz einzuhalten.

  2. Der Mieter haftet vollständig für alle Schäden, die während der Mietdauer entstehen, auch wenn diese durch Dritte an Bord verursacht wurden. Es liegt in seiner Verantwortung, sicherzustellen, dass alle Mitreisenden das Boot und dessen Ausstattung sorgfältig behandeln.

  3. Es liegt in seiner Verantwortung, eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen, die mögliche
    Schäden abdeckt.

  4. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch den Mieter oder dessen Begleiter verursacht
    wurden.

  5. Der Vermieter stellt Wasserkarten zur Verfügung, um dem Mieter eine Orientierung auf dem Gewässer zu erleichtern. Der Mieter ist jedoch selbst dafür verantwortlich, sich vor Antritt der Bootsfahrt über die örtlichen Gegebenheiten, Gewässerbeschaffenheit sowie mögliche Einschränkungen oder Gefahren zu informieren.

  6. Der Vermieter beobachtet die Wetterbedingungen und warnt den Mieter vor möglichen Gefahren. Dennoch liegt es hauptsächlich in der Verantwortung des Mieters, das Wetter eigenständig zu beobachten und angemessen darauf zu reagieren. Der Mieter muss jederzeit sicherstellen, dass er seine Fahrt an die aktuellen Wetterverhältnisse anpasst und bei sich verschlechternden Bedingungen rechtzeitig geeignete Maßnahmen ergreift.

  7. Sollte der Mieter zum vereinbarten Termin nicht erscheinen, bleibt die volle Mietgebühr fällig. Eine Rückerstattung oder Umbuchung ist ausgeschlossen. Diese Regelung gilt unabhängig vom Grund des Nichterscheinens.

  8. Der Mieter ist verpflichtet, Schäden unverzüglich nach Feststellung dem Vermieter zu melden.

  9.  Die Vermietung und Nutzung unserer Boote unterliegt den Bestimmungen der „Verordnung über die gewerbsmäßige Vermietung von Sportbooten sowie deren Benutzung auf den Binnenschifffahrtsstraßen (Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung – BinSch-SportbootVermV)“ Der Mieter verpflichtet sich, alle gesetzlichen Vorschriften einzuhalten, insbesondere hinsichtlich Sicherheit, Bootsführung und Umweltschutz. Der Vermieter stellt sicher, dass alle Boote den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Die BinSch-SportbootVermV ist an der Betriebstätte für jeden Mieter einsehbar und kann im Internet unter : https://www.gesetze-im-internet.de/sportbootvermv-bin2000/BJNR057210000.html aufgerufen werden.

§7 Alkohol- & Drogenverbot

  1. Falls der Vermieter feststellt, dass der verantwortliche Skipper unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht:

    • Wird die Vermietung sofort abgebrochen.

    • Kein Anspruch auf Rückerstattung für die nicht genutzte Zeit.

    • Zusätzliche Kosten für Rückführung werden von der Kaution abgezogen.

§8 Verbotene Gegenstände & Aktivitäten

Folgende Dinge sind an Bord nicht erlaubt:

  1. Eigene Lautsprecher – Die Boote sind bereits mit hochwertigen Bluetooth-Lautsprechern ausgestattet. Eigene Lautsprecher dürfen nicht an Board gebracht werden

  2. Schuhe mit Absätzen, harter Sohle wie z.B Cowboystiefel – Um Schäden am Bootsboden zu vermeiden.

  3. Konfetti & Konfettiluftballons sind nicht gestattet

  4. Fahrräder und andere Fortbewegungsmittel

§9 Nutzung von Rettungsmaterialien

Alle Rettungsmaterialien an Bord dürfen ausschließlich im Notfall verwendet werden. Eine zweckfremde Nutzung
ist nicht gestattet.

§10 Stornierung & Widerruf

  1. Kein Widerrufsrecht

    • Die Buchung ist bindend.

    • Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht kein Widerrufsrecht für Freizeitdienstleistungen zu einem festen Termin.

  2. Stornierung durch den Mieter

    • Da wir bereits beim Abschluss der Buchung in Vorleistung gehen, den Termin sichern und nicht an andere anbieten können wird bei einer Stornierung die Anzahlung nicht zurückgezahlt.

    • Bei einer Stornierung die innerhalb von 14 Tagen vor dem Buchungsdatum stattfindet wird die gesamte Summe für die Buchung fällig.

§11 Wetterbedingte Umbuchungen

  1. Gewitter & höhere Gewalt

    • Sollte die Durchführung der Leistung an dem vereinbarten Tag aufgrund von Wetterbedingungen oder anderen zwingenden Umständen nicht möglich sein, insbesondere bei Gewitter und konstanten Windstärken ab Windstärke 6, findet keine Vermietung statt. In diesem Fall wird ein Ersatztermin vereinbart. Eine Rückerstattung der Anzahlung ist ausgeschlossen, da wir bereits in Vorleistung gegangen sind.

    • Während der Hauptsaison (Juni–August) besteht kein Anspruch auf eine Umbuchung auf stark frequentierte Tage wie Freitage, Samstage, Sonntage oder Feiertage

  2. Schlechte Wetterbedingungen

    • Regen und Wind unter Windstärke 5 sind kein ausreichender Grund für eine Umbuchung.

    • Eine Umbuchung auf Montag–Donnerstag ist in den meisten Fällen möglich. Sollte es keine Einigung auf ein Datum geben, kann der Termin in die darauffolgende Saison verlegt werden.

  3. Abbruch durch den Vermieter

    • Der Vermieter kann die Vermietung bei gefährlichen Wetterbedingungen abbrechen.

    • Der Mieter muss der Aufforderung unverzüglich nachkommen.

In den meisten Fällen zeigen wir Kulanz und können von diesen Regelungen abweichen. Diese Kulanz erfolgt jedoch freiwillig und begründet keinen rechtlichen Anspruch für den Mieter.

§12 Gerichtsstand & Gültigkeit

Diese AGB sind Bestandteil des Chartervertrages, der bei der Bootsvermietung unterschrieben wird.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin. Es gilt allein das deutsche Recht. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen des Chartervertrages oder dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise durch geltende deutsche Gesetze eingeschränkt oder aufgehoben werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.


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