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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ein Bestandteil des Vertrages zwischen der Firma eventboote.de – Bartlomiej Franke – Gatower Str 22 – 13595 Berlin (Vermieter) und dem Kunden (Mieter).

§1 Allgemein:

Die Vermietung des Bootes erfolgt ausschließlich an volljährige Personen (über 18 Jahre). Der Mieter verpflichtet sich, den Anweisungen dieser AGB sowie den Anweisungen der Einweisung bei der Bootsübergabe Folge zu leisten.

Bei der Unterzeichnung des Chartervertrages ist die Vorlage des Personalausweises erforderlich. 

Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand und die darin enthaltenen Gegenstände verantwortungsbewusst zu behandeln.

Der Vermieter verpflichtet sich, ein mangelfreies und verkehrssicheres Boot bereitzustellen, das den Angaben und Beschreibungen auf der Webseite oder in den Werbeanzeigen entspricht.

Die Rückgabeuhrzeit wird im Chartervertrag festgehalten. Eine Verlängerung der Mietdauer bedarf der Zustimmung des Vermieters. Falls keine Verlängerung stattgefunden hat, berechnet der Vermieter für die ersten vollen 30 Minuten 50€. Danach werden für alle weiteren angefangenen 30 Minuten 30€ von der Kaution abgezogen.

Kinder unter 8 Jahren sowie Nichtschwimmer müssen dem Vermieter vorab gemeldet werden, damit sie mit vorgeschriebenen Rettungswesten ausgestattet werden können.

Auf Wunsch stellt der Vermieter für alle anderen Passagiere passende Rettungswesten vor Fahrtantritt kostenlos zur Verfügung.

Der Mieter ist selbstverantwortlich für die Vermeidung von Verschmutzungen des Wassers und der Umwelt. Auf Wunsch stellt der Vermieter entsprechende Abfallbehälter zur Verfügung.

Die Mitnahme von Tieren bedarf der Zustimmung des Vermieters.

Um die Ruhe unserer natürlichen Umgebung zu wahren und Störungen für Anwohner und andere Wasserbesucher zu vermeiden, ist es untersagt, eigene Lautsprecher mitzuführen.

      Die Boote sind bereits mit hochwertigen Bluetooth-Lautsprechern ausgestattet.

§2 Kaution

Bei Übergabe des Bootes ist eine Kaution in Höhe von 250€ in bar oder per Paypal zu hinterlegen. Diese Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietobjekts vollständig erstattet. Die Rückzahlung der Kaution setzt voraus, dass das Mietobjekt besenrein, unbeschädigt und pünktlich zurückgegeben wird. Im Falle von beschädigten oder verlorenen Ausrüstungsgegenständen werden die Kosten für die Wiederbeschaffung von der Kaution abgezogen. Falls die Höhe der Beschädigungen nicht sofort festgestellt werden kann, wird die gesamte Kaution einbehalten, bis die Schadensfeststellung abgeschlossen ist. Anschließend erfolgt eine detaillierte Abrechnung.

§3 Haftung des Vemieters

„Haftpflichtversicherung: Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Falle von Schäden oder Verlusten an dem gemieteten Boot seine persönliche Haftpflichtversicherung vorrangig in Anspruch genommen wird, bevor Ansprüche gegen die Versicherung des Vermieters geltend gemacht werden. Es ist Sache des Mieters, sicherzustellen, dass seine Haftpflichtversicherung eine solche Deckung bietet.

Der Vermieter behält sich das Recht vor, die hinterlegte Kaution einzubehalten, um mögliche Reparaturkosten des Bootes abzudecken. Der Mieter und seine Begleiter nutzen das Boot und sein Zubehör auf eigenes Risiko. Jegliche Ansprüche gegen den Vermieter aufgrund von Schäden, die dem Mieter und seinen Begleitern während der Nutzung des Bootes, seiner Teile oder des Zubehörs entstehen, sind ausgeschlossen.

§4 Haftung des Mieters

Die Übergabe- und Rückgabestelle des Bootes wird in der Reservierung und im Chartervertrag festgelegt und ist bindend. Sollte der Mieter selbstverschuldet nicht in der Lage sein, das Boot am vereinbarten Ort zurückzugeben, behält sich der Vermieter das Recht vor, die Kaution oder einen Teil davon einzubehalten, jedoch mindestens 100€.

Das Befahren von naturbelassenem Ufer, wie beispielsweise Schilfgürteln oder Stränden, ist untersagt und führt zum Verlust der Kaution zur Abdeckung möglicher Folgeschäden.

Das Boot muss in demselben Zustand zurückgegeben werden, wie es bei Fahrantritt übernommen wurde.

Der Mieter haftet für alle Vertragsverletzungen, insbesondere vorsätzliches oder grobes Verschulden, welches zu Beschädigungen des Bootes oder der dazugehörigen Ausrüstung führt. Die Haftung erstreckt sich auch auf alle Folgekosten, einschließlich Reparaturkosten, Kosten für Sachverständige und Abschleppdienste, Wertminderung, Mietausfall, Selbstbeteiligung usw.

Alle Verluste und Schäden am Boot oder Ausrüstungsgegenständen werden in der Höhe des Neubeschaffungswertes vom Mieter übernommen.

Schäden, die vorsätzlich oder durch unsachgemäße Handhabung, wie beispielsweise Motorschäden, Getriebeschäden oder Schäden an der Motorschraube aufgrund von zu schnellem Fahren, Nichtauskoppeln beim Gangwechsel oder Berührung des Schraubengrunds durch Nichteinhaltung des vereinbarten Mindestabstands zum Ufer entstehen, werden vom Mieter in voller Höhe in Rechnung gestellt.

Sollte der Vermieter während der Mietdauer feststellen, dass der im Chartervertrag vereinbarte Skipper, der auch vom Vermieter eingewiesen wurde, unter Alkohol oder Drogeneinfluss steht, wird die Miete unverzüglich abgebrochen. In einem solchen Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung für die nicht genutzte Restzeit. Darüber hinaus behält sich der Vermieter das Recht vor, die entstandenen Kosten wie zusätzlichen Kraftstoffverbrauch sowie die Kosten für die Rückführung des Bootes in Rechnung zu stellen. Diese Beträge können vom hinterlegten Kautionssaldo abgezogen werden, um die entstandenen Aufwendungen abzudecken.

Das eigenständige Anlegen an Stegen oder Ufern ist dem Mieter ausdrücklich untersagt. Der einzige zugelassene Anlegeort ist die vorab vereinbarte Übergabestelle. Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter mindestens 30 Minuten im Voraus zu informieren, damit der Vermieter den Anlegevorgang vor Ort koordinieren kann.

Diese Regelung gilt nicht für Gefahrsituationen, in denen das Anlegen an einem Steg zwingend erforderlich ist.

In Ausnahmefällen kann nach Absprache vor Beginn der Tour von dieser Regelung abgewichen werden. Eine solche Ausnahme bedarf jedoch einer vorherigen Vereinbarung mit dem Vermieter. Dabei wird insbesondere Wert auf Erfahrungen in der Bootssteuerung oder das Vorhandensein eines geeigneten Bootsführerscheines gelegt.

Bei Gewitter oder erschwerten Wetterbedingungen wird die Bootsfahrt unverzüglich abgebrochen.

§5 Unverfügbarkeit

Sollte der Mieter den gebuchten Termin nicht wahrnehmen, bleibt die vereinbarte Miete für das Boot dennoch fällig. Die Anzahlung wird einbehalten und mit der fälligen Miete verrechnet.

Falls der Vermieter aufgrund unvorhergesehener Ereignisse nicht in der Lage ist, das Boot zur Verfügung zu stellen, wird die gesamte Anzahlung an den Mieter zurückerstattet. Der Vermieter übernimmt jedoch keine Verantwortung für Ausfälle durch Gewitter, Schifffahrtsunterbrechungen, Notfälle, Hochwasser, Niedrigwasser, Streiks oder ähnliche Umstände.

§6 Stornierung:

Sollte der Mieter wegen schlechter Wetterbedingungen (Regen und Wind bis zu 6 Windstärken sind ausgeschlossen) die Bootsfahrt nicht antreten können, kann er diese nach schriftlicher Absprache mit dem Vermieter auf einen anderen freien Termin verlegen.

Der Mieter kann 4 Wochen vor Fahrtantritt die Buchung kostenlos stornieren, danach berechnet der Vermieter die bereits getätigte Anzahlung von 200€.

Einmalige Umbuchungen sind bis zu 14 Tagen vor Fahrtantritt kostenlos möglich. Danach gelten die Bedingungen wie bei einer Stornierung.

Sollte am Tag des Charters schlechtes Wetter sein welches ungefährlich ist, ist das nicht automatisch ein Grund für eine Umbuchung. Eine Umbuchung auf die Wochentage Montag-Donnerstag ist in den meisten Fällen möglich. An den Wochenenden ist dies meist nicht möglich, weil dies die meist gebuchten Tage sind.

Gerichtsstand und Gültigkeit

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin. Es gilt allein das deutsche Recht. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Werden Teile des Vertrages durch deutsche gesetzliche Bestimmungen ganz oder teilweise eingeschränkt oder aufgehoben, so behalten die übrigen Teile des Vertrages ihre Gültigkeit.

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